hallo sports- und reisefreunde
Sonntag, 15. Dezember 2002

einreisebestimmungen für polen

"Für die visumfreie Einreise nach Polen zu einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens sechs Monate über den letzten Aufenthaltstag in Polen gültig sein muss." (zitat auswärtiges amt)

und weiter heißt es da:

Meldepflicht Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von drei Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.

und: Hinweise zum Straßenverkehr Für nicht in Polen angemeldete Kraftfahrzeuge ist eine Grüne Versicherungskarte zwingend erforderlich. Bei fehlender oder ungültiger Grüner Karte muss der Fahrer mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

und: Bei der Einreise nach Polen kann es an den Grenzübergängen auch für Pkw zu längeren Wartezeiten kommen. Wegen des noch geringen Autobahnnetzes in Polen – bis auf den Raum Schlesien/Kleinpolen und ein Teilstück zwischen Posen und Warschau gibt es nochkeine Autobahnen – sollten Sie bei Benutzung von Kraftfahrzeugen ausreichend Zeit für die Fahrt einplanen.

und: Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen werden streng geahndet.

hm, einladend, die rote beete sollen aber exzellent sein ulla


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